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Auslandsmitnahme von Stimulanzien

Auslandsmitnahme von Stimulanzien

Stimulanzien (Methylphenidat, MPH und Amfetaminmedikamente, AMP) sind in Deutschland (neben vielen anderen Stoffen) rechtlich Betäubungsmittel (BtM).1 Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Regularien für diese Stimulanzien zur Einfuhr aus Deutschland und für den Besitz in anderen Ländern.
Eine weitere Darstellung findet sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Reisen mit Betäubungsmitteln sowie in der Datenbank des International Narcotics Control Board.

Die hier gesammelten Informationen sind keinesfalls vollständig und sollten nur als Ausgangspunkt für weitere Recherchen genutzt werden.
Keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität. Regeln können sich jederzeit ändern.

1. Grundsätzliche Empfehlungen zum Reisen mit Stimulanzien, BtM und Cannabinoiden

Es empfiehlt sich dringend, die Datenbank des International Narcotics Control Board als Datenquelle heranzuziehen.
Zusätzlich sollten Empfehlungen aus den jeweiligen Reiseländern beachtet werden, auch wenn dies lediglich zusätzliche Handlungsempfehlungen sind, da diese die gelebte Rechtspraxis und mögliche Auslegungsstreitigkeiten verdeutlichen können. Recht ist, was ein Gericht spricht. Dabei kann der eigene Fall auch mit einem Urteil ausgehen, der die bisherige Rechtspraxis beendet und eine neue Rechtsprechung einleitet. Dies gilt dennoch bereits für den damit erstmals entschiedenen Fall. Recht hat mit Gerechtigkeit ungefähr so viel zu tun wie der neueste Golf mit dem perfekten Auto. Ein perfektes Auto verbraucht keine Energie, geht nie kaputt und ist unendlich schnell: Es ist ein Ideal, keine Realität. Recht wird dagegen, wie Autos, von Menschen gemacht.

Die Technologie von Gepäckscannern, z.B. an Flughäfen, hat sich weiterentwickelt. Moderne Scanner scannen Inhalte von geschlossenen Koffern und Handgepäckstücken und können dabei auch kleinste Mengen an Amfetamin (z.B. in Medikamenten) erkennen.

Es ist dringend davon abzuraten, Betäubungsmittel-Medikamente in neutrale Verpackungen “umzuverpacken”. Dies kann Anlass zur Vermutung einer bewussten Verschleierung geben, was einen Anfangsverdacht für kriminelle Handlungen setzt.

Je nach Land werden Einreisende bereits bei der Passkontrolle/Einreise-Interview gefragt (z.B. in den USA). Da das Interview vor der Gepäckausgabe stattfindet, sollten sowohl die Medikamente und die Dokumentation beide im Handgepäck sein.

Grundsätzlich empfiehlt sich, die jeweilige(n) Fluglinie(n) nach konkreten Hinweisen zu befragen.
Die Lufthansa empfiehlt die Mitnahme von Medikamente im Handgepäck.

Ob man nach einer Information beim Einreise-Interview zusätzlich noch beim Zoll vorsprechen muss, ist unbekannt.

Bei Transitreisen müssen die Regelungen des Abreiselandes, des oder der Transitlandes / Transitländer und des Ziellandes beachtet werden, da bei einem Transit (Zwischenlandung) ein Auschecken und erneutes Einchecken erforderlich sein kann.

2. Mitnahme von Stimulanzien bei Reisen in Länder im Schengener Abkommen

Bei Reisen in EU-Länder, die Mitglieder des Schengener Abkommens sind, dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen eigenen Bedarfsmenge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden.
Dazu muss eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt werden. Download der Schengen-Bescheinigung.
Die Bescheinigung muss von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Für die Beglaubigung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich und eine Gebühr zu entrichten (z.B. in Berlin 5 EUR, woanders auch 35 EUR).
Die Bescheinigung ist 30 Tage ab Ausstellung gültig.

In der Praxis kennen wir keine Berichte, dass die fehlende Gesundheitsamtbescheinigung im Schengenraum Probleme bereitet hätte.
Wenn es aber schiefgeht, kann es teuer werden (verpasster Anschlussflug/-zug, Festhängen auf irgendeinem Flughafen irgendwo auf der Welt, Hotel, neuer Flug, Worst Case noch ein Strafverfahren… Gerade Osteuropa ist aufgrund des dortigen Drogenproblems mit Crystal Meth zu Amfetaminmedikamenten nicht wirklich freundlich).

Mitnahme ist nur durch Betroffene selbst zulässig, nicht durch Dritte.
Medikamente und Bescheinigung sollten bei Flugreisen zusammen im Handgepäck befördert werden.

Download der Liste der zuständigen Landesgesundheitsbehörden in den deutschen Bundesländern.
Tool des RKI zur Suche nach Gesundheitsämtern in Deutschland nach Postleitzahl.

Länder im Schengener Abkommen sind:

  • Belgien
  • Bulgarien (seit März 2024, teilweise Anwendung)
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien (seit 01.01.2023)
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien (seit März 2024, teilweise Anwendung)
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik, Tschechien (früher: Tschechoslowakei)
  • Ungarn

Nicht (mehr) Mitglieder des Schengener Abkommens sind

  • Irland
  • Zypern
  • England
  • Schottland

Für ein Mitführen von Stimulanzien oder BtM, die innerhalb eines Landes des Schengener Abkommens zulässig erworben wurden, braucht es für dieses Land keine beglaubigte Bescheinigung.

Innerhalb eines Landes empfiehlt sich jedoch (insbesondere für Autofahrer) das Mitführen einer Bestätigung des Arztes, dass Stimulanzien verschrieben werden. Eine Hilfe kann der ADHS-Ausweis von adhspedia sein. Beim Autofahren in Tschechien, Slowakei, Polen, Estland und Slowenien (ggf. auch weiteren Ländern) könnte solch ein Ausweis indes ein Risiko darstellen (siehe unten).

3. Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens

Für die Mitnahme von Stimulanzien in Länder außerhalb des Schengener Abkommens gilt grundsätzlich:
Es müssen die Vorschriften aller Transit- und Reiseländer eingehalten werden. Bei Reisen mit Auto / Bus / Bahn gilt dies auf jeden Fall. Ob bei Flügen auch die Vorschriften der Länder von Umsteigeflughäfen zu beachten sind, ist uns nicht bekannt.

  • Beim entsprechenden Land informieren (Botschaft)
  • Wenn Einfuhr und Besitz erlaubt sind
    • mehrsprachige Bescheinigung des Arztes einholen
      • mit Angaben zu
        • ein- und mitzuführenden Wirkstoffen
        • Einzel- und Tagesdosierungen
        • Dauer der Reise
      • Mitnahme von Betäubungsmitteln für max. 30 Tage2
    • diese Bescheinigung von der Landesgesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes beglaubigen lassen
    • beglaubigte Bescheinigung während der gesamten Reise mitführen
  • Wenn Einfuhr oder Besitz nicht erlaubt sind
    • Verschreibung vor Ort möglich?
    • Falls keine Verschreibung vor Ort möglich ist:
      • Genehmigung der Bundesopiumstelle einholen
      • Achtung; langwieriges Verfahren!

Eine Liste der Anforderungen findet sich beim Länderspezifische Einreisevoraussetzungen, International Narcotics Control Board.
Viele Länder haben ihre Anforderungen dort noch nicht mitgeteilt.
Die dort genannten Anforderungen sollten vorrangig befolgt werden. Unsere weiteren Hinweise hier können unrichtig oder veraltet sein.

Insbesondere muslimische Staaten haben drakonische Strafen bei Drogenbesitz.3
Stimulanzien in arabische Länder mitzunehmen, ist ohne umsichtige Vorbereitung nicht ungefährlich, obwohl es Medikamente sind. Hier sollte man sich genau informieren.

Ägypten

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Ägypten in Deutschland sei Stand 26.10.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Eine Mitnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten erfordert eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. Krankenhauses mit folgenden Spezifikationen:

  • Ausfertigung in englischer Sprache
  • Stempel des Arztes bzw. Krankenhauses
  • Patientenangaben:
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Reisepassnummer/Personalausweisnummer
  • Medikamentenangaben
    • Name des Medikaments
    • Mitgeführte Menge des Medikaments
  • Dauer und Zeitpunkt der Reise
  • Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit

Es gibt auf verschiedenen Websites auch vorgefertigte mehrsprachige Formulare, die auch akzeptiert werden.
Bescheinigung vom Gesundheitsamt erforderlich bei

  • Medikamenten, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
  • Cannabismedikamenten
  • Opiathaltigen Medikamenten

Eine Beglaubigung vom Konsulat ist entbehrlich, sofern nur die für den eigenen Bedarf im Urlaub erforderliche Menge mitgenommen wird.

Mitnahme der Medikamente bei Reisen nach Ägypten sollte stets zusammen mit der dazugehörigen Bescheinigung im Handgepäck erfolgen.
Ein unaufgefordertes Vorzeigen der Medikamente bei der Aus- oder Einreise ist entbehrlich.

Aserbaidschan

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Aserbaidschan in Deutschland sei Stand 25.10.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” höchstwahrscheinlich möglich. Diese Aussage scheint falsch zu sein.

In postsowjetischen Staaten (auch Aserbaidschan) sind Stimulanzien für ADHS oft nicht zugelassen oder stark reguliert. Da sie auf nationalen Psychotropen-Listen stehen, kann die Einfuhr ohne Genehmigung als illegaler Import psychotroper Substanzen gewertet werden.

Der Botschaft lagen keine Informationen über die Mitnahme von Amfetaminmedikamenten vor. Sie empfahl, die “Stellungnahme” des Gesundheitsministeriums der Republik Aserbaidschan zu berücksichtigen.
Gesetz der Republik Aserbaidschan über die Kontrolle des illegalen Handels mit Suchtstoffen, psychotropen Substanzen und Vorläufersubstanzen

In den Hinweisen für Reisende findet sich einerseits der Hinweis, dass Medikamente für den eigenen Bedarf generell erlaubt sind, und andererseits ein generelles Verbot der Mitnahme von Betäubungsmitteln.

Die Mitnahme von Amfetamin und Levoamfetamin ist nicht erlaubt: https://www.advantour.com/img/azarbaijan/file/prohibited_medicines.pdf
Dextroamfetamin ist nicht explizit genannt, ist jedoch (wie aber Levoamfetamin auch) nur ein Isomer von Amfetamin, weshalb es dem Verbot unterliegt.
Zugleich betrifft das Vorbot auch Precursoren, wie Lisdexamfetamin.
Ebenso ist die Mitnahme von Methylphenidat (in der Liste Methylfenidat genannt) verboten.
Dieselbe Liste beinhaltet die kontrollierten Substanzen. Unter diesen sind Amfetamine und Methylphenidat nicht gelistet, sondern diese stehen in den Abschnitten der verbotenen Wirkstoffe.

Australien

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Australien in Deutschland sei Stand 23.11.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich. Zusätzlich ist eine Anmeldung vor Ort erforderlich.

Weitere Informationen finden sich unter https://www.abf.gov.au/entering-and-leaving-australia/can-you-bring-it-in/categories/medicines-and-substances

Belarus

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Belarus in Deutschland sei Stand 26.10.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich. Die Anfrage muss auf Russisch unter Vorlage der erforderlichen Bescheinigungen gestellt werden.

Liste der Drogen- bzw. Psychotropenmittel, die unter besonderen Einfuhrregeln stehen (auf Russisch)
Regeln für die Einfuhr der in der o.g. Liste verzeichneten Drogen- bzw. Psychotropenmittel (auf Russisch)
.
Das medizinische Rezept oder das Zertifikat des Arztes (bestätigt von den zuständigen deutschen Behörden im Bereich des Gesundheitswesens) oder das Zertifikat der zuständigen Behörden des Bestimmungslandes muss bei der Einfuhr vorgelegt werden, einschließlich einer beglaubigten Übersetzung in die Belarussische bzw. Russische Sprache.
Dabei beträgt die Begrenzung der Dauer oder der Dosis

  • bei den Drogenmitteln 7 Tage
  • bei den psychotrophen Mitteln 90 Einzeldosen.

Für detaillierte Auskünfte wird eine Anfrage an das belarusische Gesundheitsministerium empfohlen:
Head of Department of Pharmaceutical Inspections and Medicine Provision, Ministry of Health,
Miasnikova str. 39, 220048 Minsk, Belarus,
Tel: 375 17 222 7081
Tel: 375 17 200 7104
Fax: 375 17 222 6297
Fax: 375 17 200 6390
E-Mail: lreutskaya@belcmt.by
E-Mail: gpyshnik@belcmt.by

Chile

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Chile in Deutschland sei Stand 05.09.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.
Reisende, die bei ihrer Einreise nach Chile Medikamente mit sich führen, die kontrollierte Substanzen enthalten, finden Informationen in englischer Sprache unter dem Link: https://www.incb.org/documents/Travellers/files/CHI_ENG_2018.pdf

Reisende können ihre Medikamente für den persönlichen Gebrauch mitführen, sofern sie

  • über ein ärztliches Attest verfügen
  • das die Verwendung dieser Medikamente und die jeweilige mitgeführte Menge bescheinigt.

Falls die Menge der Medikamente das Risiko eines Einbehalts bei der Einreise beinhaltet, kann mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vorab eine entsprechende Genehmigung über das „Elektronisches System für die Vorläufige Einfuhr und Klassifizierung von Waren“ (Sistema Electrónico Importación Provisional y Clasificación de Mercancias“ SIPRO) unter https://up.ispch.gob.cl/ beantragt werden (nur auf Spanisch mit persönlichem Account)
Ansprechpartner ist das Unterreferat für Handelskontrolle, Ausländische, Narkotische und Psychotrope Drogen (Subdepartamento Control Comercio Exterior, Estupefacientes y Psicotrópicos) in der Abteilung der Nationalen Agentur für Medikamente (ANAMED) des chilenischen Instituts für Öffentliche Gesundheit (Instituto de Salud Pública ISP). Die jeweiligen Kontakte finden sich unter dem oben genannten Link auf der chilenischen Länderseite des INCB.

Georgien

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Aserbaidschan in Deutschland sei Stand 20.11.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” höchstwahrscheinlich möglich.

In postsowjetischen Staaten (auch Aserbaidschan) sind Stimulanzien für ADHS oft nicht zugelassen oder stark reguliert.

Die Botschaft warnte, dass schon bei der Einfuhr von narkotischen oder psychotropen Stoffen für die medizinische Eigenversorgung erhöhte Vorsicht erforderlich sei, um einen möglichen Straftatbestand nach georgischem Recht zu vermeiden. Vor der Einreise wird dringend eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen georgischen Stellen empfohlen, um die Anforderungen und ggf. erforderlichen Dokumente zur legalen Einfuhr zu gewährleisten.

Ein PDF mit dem Gesetz und den Listen I, II, III und IV (unbekannter Aktualität) nennt Amfetamin, Dextroamfetamin, Levoamfetamin, Methylphenidat, THC und Dronabinol als Liste-II-Wirkstoff.
Liste II beinhaltet Betäubungsmittel mit eingeschränktem Verkehr: Betäubungsmittel mit hohem medizinischen und sozialen Risiko, die in Georgien für medizinische Zwecke zugelassen sind, ihre Darreichungsformen sowie andere Stoffe, die hinsichtlich ihres medizinischen und sozialen Risikos diesen gleichgestellt sind und deren Verkehr in Georgien eingeschränkt ist.
Demnach scheinen die genannten Wirkstoffe unter den Bedingungen des Revenue Service des georgischen Finanzministeriums:, dort fpr kontrollitere Substanzen nach Liste II, mitgenommen werden.

Zuständige Behörde in Georgien.

Großbritannien

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Großbritannien in Deutschland sei Stand 25.07.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Bei einem Aufenthalt in Großbritannien von maximal drei Monaten, mit Vorräten an rezeptpflichtigen Medikamenten, deren Inhaltsstoffe unter “Schedule 2-5 controlled drugs” fallen, für drei Monate oder weniger, sollte ein Begleitschreiben des Arztes/der Ärztin, der/die das Medikament verschrieben hat, mitgeführt werden. Es kann sein, dass Sie bei der Einreise danach gefragt werden.
Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name des Patienten
  • Adresse des Patienten
  • Geburtsdatum des Patienten
  • Beginn und Ende der Reise
  • Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge)

Eine Liste der Inhaltsstoffe von Medikamenten, die unter diesen Bedingungen eingeführt werden können (“Schedule 2-5 controlled drugs”), findet sich unter https://www.gov.uk/travelling-controlled-drugs.
Aktuell (März 2026) finden sich dort unter anderem Amfetamine. Lisdexamfetamin und Methylphenidat, Tetrahydrocannabinol (Delta-THC), nicht aber Bupropion.
Ergänzende Informationen könnten sich unter https://www.gov.uk/government/collections/drugs-licensing finden

Japan

Stand: 27.09.2024

Methylphenidat darf ohne Voranmeldung oder Begleitpapiere für den eigenen Bedarf von bis zu 30 Tagen eingeführt werden. Bei einem Bedarf von mehr als 30 Tagen muss dies unter der angegebenen Mailadresse angemeldet werden. APPLICATION GUIDANCE, Narcotics Control Department: Psychotropics
Modafinil darf ebenfalls auf diese Weise eingeführt werden. Liste der auf diese Weise einführbaren Wirkstoffe.

In den FAQ am Ende der Seite wird erläutert, dass Lisdexamfetamin (Elvanse) als Rohmaterial für Stimulanzien gilt und mit einer entsprechenden Bescheinigung eingeführt werden. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen werden unter APPLICATION GUIDANCE, Narcotics Control Department: Psychotropics beschrieben.
Auf der verlinkten Liste der auf diese Weise einführbaren Wirkstoffe ist Lisdexamfetamin jedoch nicht aufgeführt.
Wir empfehlen daher, unter der angegebenen Mailadresse nachzufragen.

Adderall darf gar nicht nach Japan eingeführt werden.
Ebenso darf medizinisches Cannabis nicht eingeführt werden. Dronabinol, ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid, darf jedoch als Narkotikum mit den hierfür oben beschriebenen Anforderungen eingeführt werden.

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Japan in Deutschland sei Stand 09.11.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich. Es bestehen weitere Anforderungen. Es bestehen auch Bestimmungen für die Ausfuhr. Hinweise der Botschaft:

Allgemeine Medikamente:
Allgemeine Informationen zur Mitnahme von Medikamenten nach Japan des japanischen Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt
Link zur Online-Anmeldung von Medikamenten („Create Account“)

Abgesehen von der normalen Hausapotheke (Schnupfenspray, Kopfschmerztabletten etc.) müssen verschreibungspflichtige Medikamente angemeldet werden, allerdings erst ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Monat. Spritzen, Pens usw. müssen generell angemeldet werden.
Auch bei einer kürzeren Reise sollte unbedingt eine Bestätigung des behandelnden Arztes mitgenommen werden (mit Stempel und Unterschrift), um nachzuweisen, dass die Medikamente persönlich benötigt werden.
Medikamente sollten immer originalverpackt und mit Packungsbeilage mitgenommen werden.

Einfuhr von Betäubungsmitteln
Hier ist das Narcotic Control Dept. zuständig.
Alle notwendigen Informationen, Anmeldeformulare, eine Liste der erlaubten und verbotenen Substanzen, Mengenbeschränkungen etc. finden sich unter https://www.ncd.mhlw.go.jp/en/application2.html

Kanada

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Kanada in Deutschland sei Stand 26.08.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich. Es bestehen weitere Anforderungen:

Verschreibungspflichtige Medikamente mit nicht kontrollierten Substanzen:

Offizielle Liste der verschreibungspflichtigen humanen Medikamente des Government of Canada

Einwohner Kanadas und Besucher dürfen verschreibungspflichtige Medikaments für den persönlichen Gebrauch oder Personen unter ihrer Obhut für bis zu 90 Tage oder eine einmalige Behandlung nach Kanada einführen, ohne dass sie eine spezielle Einfuhrgenehmigung für ihren eigenen Gebrauch oder für den Gebrauch einer Person, die sie betreuen und mit der sie reisen, benötigen.

Besucher, die sich länger als drei Monate in Kanada aufhalten, können alle drei Monate einen zusätzlichen 90-Tage-Vorrat eines Gesundheitsprodukts für den persönlichen Gebrauch per Post oder Kurier nach Kanada einführen.

Besucher in Kanada müssen bereit sein, einen Nachweis über ihren Besucherstatus zu erbringen. Zu den Nachweisen gehören Dokumente wie:

  • Kopie des Reisepasses
  • Studenten- oder Arbeitsvisum, oder
  • Schreiben eines Arbeitgebers oder einer Universität

Erhalten Besucher das Medikament (nicht: BtM / kontrollierte Substanz!) per Post, sollte dem Paket eine Kopie der oben genannten Dokumente beiliegen und auf der Außenseite des Pakets angeben, dass es für einen Besucher in Kanada bestimmt ist.

Gesundheitsprodukte, die für den persönlichen Gebrauch nach Kanada eingeführt werden, müssen:

  • in der vom Krankenhaus oder der Apotheke ausgegebenen Verpackung sein
  • in der Originalverpackung im Einzelhandel sein, oder
  • mit dem Originaletikett versehen sein (auf dem Etikett muss deutlich angegeben sein, um welches Gesundheitsprodukt es sich handelt und was es enthält).

Verschreibungspflichtige Medikamente mit kontrollierten Substanzen:

Durchsuchen Sie den Controlled Drugs and Substances Act und die zugehörigen Vorschriften um festzustellen, ob Ihr Medikament eine kontrollierte Substanz enthält: Controlled Drug and Substance Act und die Listen der kontrollierten Drogen und Substanzen (Schedules)

Es gibt 3 Arten von kontrollierten Substanzen:

  • Narkotika, z.B.:
    • Morphin
    • Oxycodon
    • Methadon
    • Hydromorphon
  • kontrollierte Drogen, z.B.:
    • Barbiturate
    • Pentobarbital
    • Amfetamine
    • anabole Steroide
  • gezielte Substanzen, z.B.:
    • Zolpidem
    • Lorazepam
    • Alprazolam

Methylphenidat ist eine Substanz der Liste 3, Amfetamine sind Substanzen der Liste 1 nach dem Gesetz über kontrollierte Drogen und Substanzen.
Für jede Art von kontrollierter Substanz gibt es spezifische Anforderungen.

Bedingungen für die Einreise nach Kanada mit einem Betäubungsmittel / einer kontrollierten Droge (BtM/kD):

  • Das BtM/kD wurde auf Grund eines ärztlichen Rezepts erworben und ist in einer Apotheken- oder Krankenhausverpackung mit der entsprechenden Kennzeichnung (Ettikettierung, Originalblister) verpackt;
  • Das Etikett der Apotheken- / Krankenhauspackung muss enthalten:
    • Gebrauchsanweisung
    • Name des Patienten
    • Verordnungsnummer
    • Name oder Markenname des Medikaments
    • Datum der Abgabe des Medikaments durch den Apotheker
    • Name und Anschrift der Apotheke oder des Apothekers
    • Name des Arztes, der das Medikament verschrieben hat
    • Menge und Stärke des Medikaments pro Einheit, falls zutreffend
  • Das BtM/kD befindet sich zum Zeitpunkt der Einreise oder Ausreise im Besitz der Person (= keine Einfuhr für Dritte)
  • Die Person führt das BtM/kD für den eigenen Gebrauch oder für den Gebrauch einer Person ein oder aus, für die sie verantwortlich ist und die mit ihr reist, um die medizinischen Bedürfnisse der Person zu befriedigen, für die es verschrieben wurde;
  • Die ein- oder ausgeführte Menge an BtM/kD übersteigt nicht den geringeren Wert einer einzelnen Behandlung ODER eines 30-Tage-Vorrats auf der Grundlage der vom Arzt verschriebenen üblichen Tagesdosis;
  • Bei Ausfuhr: Die Ausfuhr verstößt nicht gegen die Gesetze und Vorschriften des Bestimmungslandes
  • Bei Einfuhr: Das BtM/kD wird zum Zeitpunkt der Einfuhr nach Kanada bei einem Zollbeamten angemeldet.
  • Einzelpersonen dürfen Produkte, die ein BtM/kD enthalten, nicht per Post oder Kurier nach oder aus Kanada versenden. Dies dürfen nur Händler, die über eine Lizenz gemäß dem NCR oder der FDR verfügen.
  • Bleibt eine Person länger als 30 Tage in Kanada, muss sie Vorkehrungen treffen, um einen Arzt in Kanada aufzusuchen. BtM/kD dürfen nicht per Post eingeführt werden.

Bedingungen für Einreise nach Kanada mit einer kontrollierten Substanz:

Anforderungen gemäß den Benzodiazepine and Other Targeted Substances Regulations

Wenn Sie in Kanada ansässig sind (“resident of Canada”), können Sie die geringste Menge an Medikamenten mit einer kontrollierten Substanz mitnehmen:

  • eine einmalige Behandlung mit einer bestimmten Substanz, oder
  • einen 90-Tage-Vorrat einer Zielsubstanz, basierend auf der üblichen Tagesdosis

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Land haben, können Sie die geringere Menge an Medikamenten mit einer kontrollierten Substanz mitbringen:

  • ein volles Behältnis einer kontrollierten Substanz, oder
  • einen 90-Tage-Vorrat einer kontrollierten Substanz, basierend auf der üblichen Tagesdosis, oder
  • die übliche Tagesdosis (einer kontrollierten Substanz) für jeden Tag Ihres Aufenthalts in Kanada

Das Medikament muss von einem Arzt verschrieben werden, z. B. von einem Arzt, Zahnarzt, Krankenschwester oder Krankenpfleger

Das Etikett des Medikamentenbehälters (!!!) muss enthalten:

  • Gebrauchsanweisung
  • Name des Patienten
  • Verordnungsnummer
  • Name oder Markenname des Medikaments
  • Datum der Abgabe des Medikaments durch den Apotheker
  • Name und Anschrift der Apotheke oder des Apothekers
  • Name des Arztes, der das Medikament verschrieben hat
  • Menge und Stärke des Medikaments pro Einheit, falls zutreffend

Die Medikamente müssen für Sie oder für eine Person, für die Sie verantwortlich sind und die mit Ihnen reist, bestimmt sein.
Sie müssen die Medikamente bei Ihrer Ankunft in Kanada beim Zoll anmelden.
Die Anforderungen sind die gleichen, wenn Sie nach Kanada ein- oder ausreisen.

Kontakte

  • Für Fragen zur Ein- und Ausreise nach Kanada mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, die Betäubungsmittel oder kontrollierte Drogen enthalten:
    • Abteilung für Ausnahmeregelungen, E-Mail: exemption@hc-sc.gc.ca
  • Für Fragen zur Ein- und Ausreise nach Kanada mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, die andere kontrollierte Substanzen enthalten.
    • Abteilung Compliance, E-Mail: compliance-conformite@hc-sc.gc.ca
  • Für Informationen über Reisen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, die keine kontrollierten Substanzen enthalten, zu erhalten.
    • Health Products Border Compliance Program, E-Mail: hpbcp-pcpsf@hc-sc.gc.ca

Kolumbien

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Kolumbien in Deutschland sei Stand 18.07.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Es wird empfohlen, das Formular für die Bestätigung vom Arzt und Beglaubigung vom Landesgesundheitsamt (auf Spanisch übersetzt) mitzunehmen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Die ärztliche Bescheinigung muss den Inhalt der Medikamente genau beschreiben.
Daneben wird eine Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Fluggesellschaften empfohlen.

Spezifische Anfragen über die Einfuhr von Lebensmitteln und Medikamenten können gerichtet werden an die für Zollangelegenheiten in Kolumbien zuständige
DIAN Direccion de Impuestos y Aduanas Nacionales

Malaysia

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Malaysia in Deutschland sei Stand 20.11.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

TRAVELLER’S GUIDE to BRINGING MEDICATION INTO MALAYSIA des malaysischen Gesundheitsministeriums.

Allgemein erforderlich sind:

  • das gültige Rezept oder ein Schreiben des Arztes mit
    • Name des Medikaments
    • vm Einreisenden benötigte Dosierung
    • mitgebrachte Menge
  • in englischer Sprache; andernfalls muss eine Übersetzung beigefügt werden

Amfetamine (Dextroamfetamin, Levoamfetamin) und Methylphenidat unterfallen den kontrollierten Substanzen (Seite 26 des folgenden PDF, Regulation 9).
Für die Mitnahme, den Transit und die Ausfuhr sind besondere Regeln und eigene Formulare zu beachten:
https://pharmacy.moh.gov.my/sites/default/files/document-upload/poisons-psychotropic-substances-regulations-1989-2-0_0.pdf

Malediven

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Malaysia in Deutschland sei Stand 17.11.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Vor der Einreise mit BtM-Präparaten müsse per EMail an die Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde der Malediven eine Vorabgenehmigung beantragt werden.
Der Mail muss ein ein gültiges Rezept beigefügt sein.
Nach Genehmigung durch die Behörde darf der Patient zusammen mit dem ärztlichen Attest Medikamente für die Dauer Ihres Aufenthalts mitnehmen.

  • Die Bescheinigung des behandelnden Arztes soll enthalten
    • Name des Patienten
    • Bezeichnung des Arzneimittels bzw. der Arzneimittel
    • therapeutische Tagesdosis
  • Die Bescheinigung muss in englischer Sprache verfasst oder von einer englischen Übersetzung begleitet sein.
  • Kontaktdaten der Abteilung für Medizin- und Therapiegüter.
    • E-Mail: mtg@health.gov.mv
    • Telefon: +960 3014316
  • Die Mail sollte in cc an die Botschaft der Malediven in Deutschland gesendet werden

Monaco

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Monaco in Deutschland sei Stand 5.09.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” oder des Formulars “Schengen” möglich.
Monaco liegt im französischen Zollgebiet und unterliegt daher Artikel 75 des Schengener Abkommens.
Der Patient darf nicht mehr Medikamente als für 28 Behandlungstage bei sich haben, was der maximalen Behandlungsdauer entspricht, die auf dem Rezept für dieses Arzneimittel verordnet werden kann.

Anmerkung von ADxS.org:
BtM können in Deutschland inzwischen für einen Zeitraum von 3 Monaten auf einem Rezept verordnet werden. Ob dieser Zeitraum inzwischen auch für Reisemitnahmen nach dem Schengener Abkommen gilt, sollte mit der jeweiligen Botschaft frühzeitig abgeklärt werden.

Montenegro

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Montenegro in Deutschland sei Stand 24.08.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.
Die Einfuhr von Arzneimitteln, die kontrollierte Substanzen (Drogen) enthalten, nach Montenegro ist durch Artikel 43 des Gesetzes zur Prävention von Drogenmissbrauch geregelt.
Eine Person, die die Staatsgrenze überschreitet,

  • darf ein Arzneimittel, das Drogen enthält, in der für die persönliche Therapie erforderlichen Menge
  • für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen besitzen
  • basierend auf der Bescheinigung/dem Bericht des gewählten Arztes oder des auf psychische Gesundheit spezialisierten Arztes.
  • Beim Überschreiten der Staatsgrenze ist die Person verpflichtet, der Zollbehörde eine Bescheinigung/ein Gutachten über die Notwendigkeit des Besitzes des Arzneimittels vorzulegen, das nicht älter als 90 Tage sein darf.

Nepal

In Nepal ist der Besitz und die Einfuhr verschiedener Medikamente untersagt. Darunter fallen

  • Amfetaminmedikamente
  • Vitamine in verschiedenen Kombinationen und Grenzwerte

Methylphenidat ist nicht untersagt. Ob Einfuhr und Besitz weiteren Restriktionen unterliegen, ist uns nicht bekannt.

Download: Liste der in Nepal untersagten Medikamente.

Philippinen

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Malaysia in Deutschland sei Stand 30.11.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Patienten können Medikamente mit auf die Philippinen nehmen, wenn sie dafür eine Verschreibung des Arztes haben.
Die Lizenz des Arztes sollte auch vorgezeigt werden können.
Diese Dokumente sollten in englischer Sprache sein oder übersetzt werden.

Weitere Fragen direkt an den philippinischen Zoll wenden oder an die Philippinische Food and Drug Administration.

Es empfiehlt sich eine Korrespondenz auf Englisch.

Thailand

Lisdexamfetamin (Elvanse) scheint seit Februar 2025 von der Thai FDA als Narcotics Kategorie II eingestuft worden zu sein.
Vorher war wohl gar keine Einstufung vorhanden und nur ein ärztlicher Nachweis notwendig. Auf diese veraltete Info berufen sich aktuell noch alle online aufzufindenden Informationen und Erfahrungsberichte.

Da Lisdexamfetamin seit Februar 2025 nun als Narcotic gilt, muss vorab ein Antrag auf Mitnahme gestellt werden: https://permitfortraveler.fda.moph.go.th/nct_permit_main/
Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor der Reise gestellt werden (wohl maximal 30 Tage vorher).

Für den Upload beim Antrag wird benötigt:

Bei der Einreise nach Thailand ist eine Vorstellung beim Customs Department (Red Channel) unter unaufgeforderter Vorlage des Medikaments und der Nachweise erforderlich.

Bei permitfortraveler findet sich hierzu: https://permitfortraveler.fda.moph.go.th/nct_permit_main/Upload/NARCO_list_(update_25.02.2025)_NEW.pdf
Auch “Check the Drug” bei permitfortraveler ergibt, dass Lisdexamfetamin in diese Kategorie fällt.

Ein Betroffener berichtet, dass der Antrag innerhalb von 2 Tagen genehmigt wurde.

(Danke an tlb)

Trinidad und Tobago

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Trinidad und Tobago in Deutschland sei Stand 27.07.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

  1. Vorschriften für die Einfuhr von BTM-Präparaten: Das Gesetz über gefährliche Arzneimittel von Trinidad und Tobago
  2. Mengenbeschränkungen für BTM-Medikamente: Die Menge muss der auf dem Rezept angegebenen Menge entsprechen, wie vom behandelnden Arzt verordnet
  3. Dokumente oder Bescheinigungen: Eine Kopie des Rezepts sowie ein Schreiben des Arztes, in dem die für den Patienten benötigten Medikamente aufgeführt sind
  4. Ordnungsgemäße Beförderung: Die Medikamente müssen mit dem Namen des Patienten/Passagiers sowie den entsprechenden Anwendungshinweisen gekennzeichnet sein
  5. Sonstige Informationen: Ist der Patient unter 18 Jahre alt, muss eine Bescheinigung der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen, aus der hervorgeht, dass sie die gesetzlichen Erziehungsberechtigten des Patienten sind

Türkei

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft der Türkei in Deutschland sei Stand 31.01.2024 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Grundsätzlich dürfen alle Medikamente und medizinische Geräte, ausgenommen Hanf, Cannabis und Marihuana in Form von Blüte, zum persönlichen Gebrauch von Passagieren in die Türkei eingeführt werden.
Der Passagier muss Dokumente vorlegen, die nachweisen, dass diese Medikamente während der Reise eingenommen werden müssen. Atteste, die vom Arzt oder Krankenhaus ausgestellt wurden oder vom Arzt verschriebene Rezepte sind in diesem Zusammenhang zulässig. Weiter wird empfohlen, eine Schengen-Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Die Schengen-Bescheinigung braucht beim Gesundheitsamt nicht beglaubigt zu werden und wird von türkischen Behörden akzeptiert, weil es ein internationales Dokument ist.

Es darf nur die Menge an Medikamenten sowie Tabletten eingeführt werden, die der Passagier auch tatsächlich während seines Aufenthaltes in der Türkei benötigt.
Weitere Mengengrenzen für Medikamente gibt es nicht. Es darf jedoch kein Verdacht auf gewerblichen Handel mit den Produkten entstehen.

Das Einführen von Cannabis, Marihuana und Hanf in Form von Blüte, auch zur Verwendung als Medikament, ist nicht erlaubt. Falls Cannabis, Marihuana oder Hanf in Form von Blüte aus medizinischen Gründen eingenommen werden müssen, sollte für die Türkei-Reise vorübergehend auf Tabletten oder Öl gewechselt werden.

Weitere Informationen gibt die Anstalt für Medikamente und medizinische Geräte der Türkei.

Veraltete Informationsstände:

Laut Auskunft der türkischen Botschaft in Berlin von August 2022 genügt für Einfuhr und Besitz von Stimulanzien in einer für die Reisedauer erforderlichen Menge eine ärztliche Bescheinigung. Die Beglaubigung entsprechend dem Schengener Abkommen schadet jedoch nicht.
Die Anforderungen laut dem International Narcotics Control Board sind dagegen deutlich strenger. Beispielsweise muss die Bescheinigung 3 Tage vor Antritt der Reise an eine türkische Behörde gesendet werden.

Im Juni 2023 gab eine türkische Botschaft in Deutschland folgende Auskunft:

“Damit Passagiere Medikamente und medizinische Geräte (u.a. Nahrungsergänzungsmittel) zur persönlichen Behandlung mitbringen können, müssen sie der Zollbehörde ein Dokument vorlegen, das nachweist, dass diese Medikamente bzw. medizinischen Geräte während der Reise eingenommen werden müssen. Atteste, die vom Arzt oder Krankenhaus ausgestellt wurden oder vom Arzt verschriebene Rezepte sind in diesem Zusammenhang zulässig. Im Weiteren wird empfohlen, eine Schengen-Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen (die Schengen-Bescheinigung braucht beim Gesundheitsamt nicht beglaubigt zu werden).
Gleichzeitig ist zu beachten, dass nur die Menge an Medikamenten sowie Tabletten eingeführt werden darf, die Sie auch tatsächlich während Ihres Aufenthaltes in der Türkei benötigen. Hierbei ist wichtig, dass der Verdacht auf einen gewerblichen Handel mit den Produkten nicht bestehen darf.
Das Einführen von Cannabis, Marihuana und Hanf in Form von Blüte, auch zur Verwendung als Medikament, ist nicht erlaubt.

Bis in die frühen 2010er Jahre war Methylphenidat in der Türkei kein Betäubungsmittel.

Ukraine

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft der Ukraine in Deutschland sei Stand 15.12.2023 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.

Ergänzende Angaben seitens der ukrainischen Botschaft:

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums der Ukraine und des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine sind die Verfahren und Bedingungen für den Warenverkehr über die Zollgrenze der Ukraine, die Zollkontrollverfahren und die Zollabfertigung von Waren im Zollkodex der Ukraine festgelegt. Gemäß Artikel 369 des Kodex unterliegen persönliche Gegenstände, die von den Bürgern im Handgepäck, im begleiteten und im unbegleiteten Gepäck über die Zollgrenze der Ukraine befördert (versandt) werden, der Deklarationspflicht, entweder durch mündliche oder auf Wunsch des Eigentümers oder auf Verlangen der Zollbehörde schriftliche Erklärung, sie unterliegen aber keinen Zollabgaben und sind von amtlichen Kontrollmaßnahmen sowie von der Vorlage von Dokumenten und/oder Informationen befreit, die die Einhaltung der festgelegten Verbote und/oder Beschränkungen für den Warenverkehr über die Zollgrenze der Ukraine bestätigen. Artikel 370 des Kodex bezieht sich auf solche persönlichen Gegenstände, insbesondere auf Arzneimittel, die in der vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Art und Weise und in dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Umfang über die Zollgrenze der Ukraine befördert (versandt) werden.
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 458 vom 23.05.2012 „Über den Umfang und das Verfahren der Einfuhr von Arzneimitteln und spezieller Babynahrung durch Bürger in das Zollgebiet der Ukraine“ können Bürger Arzneimittel im Handgepäck und/oder im begleiteten oder unbegleiteten Gepäck in folgenden Mengen in das Zollgebiet der Ukraine einführen:

  • in einer Menge von höchstens fünf Packungen jeder Bezeichnung pro Person (mit Ausnahme von Arzneimitteln, die narkotische oder psychotrope Stoffe enthalten);
  • in einer Menge, die die in der auf den Namen der Person ausgestellten und durch das Siegel des Arztes und/oder der Gesundheitseinrichtung bestätigten Verschreibung für ein solches Arzneimittel angegebene Menge nicht überschreitet.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen kann die Einfuhr von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe (insbesondere Methylphenidat oder Amphetamin) enthalten und im Handgepäck und/oder im begleiteten oder unbegleiteten Gepäck eines Bürgers befördert werden, in das Zollgebiet der Ukraine durchgeführt werden, wenn die Person

  • ein auf ihren Namen ausgestelltes und
  • durch das Siegel eines Arztes und/oder einer Gesundheitseinrichtung bestätigtes Rezept für solche
  • Arzneimittel in einer Menge besitzt, die die in diesem Rezept angegebene Menge nicht überschreitet.***

Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 770 vom 06.05.2000 eine Aufzählung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen genehmigt. Gemäß der Liste Nr. 2 der Tabelle II der Aufzählung ist der Umlauf von psychotropen Substanzen wie Amphetamin und Methylphenidat eingeschränkt. Gemäß dem ukrainischen Gesetz Nr. 60/95-ВР „Über Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe“ vom 15.02.1995 unterliegt der Umlauf von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe enthalten, die in den Tabellen II und III der Liste aufgeführt sind, den Kontrollmaßnahmen, die für den Umlauf mit den darin enthaltenen Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen gelten (Artikel 2). Um die Zollkontrollen für die Bürger zu vereinfachen, sieht Artikel 366 des Zollkodex vor, dass die Zollkontrollen für Waren, die von Bürgern über die ukrainische Zollgrenze gebracht werden, mittels eines aus zwei Kanälen bestehenden Zollkontrollsystems durchgeführt werden können.
Das System aus zwei Kanälen ist ein vereinfachtes Zollkontrollsystem, das den Bürgern ermöglicht, Erklärungen abzugeben, indem sie einen der zwei Kanäle für das Passieren (Passieren mit Privatfahrzeugen) der Zollgrenze der Ukraine wählen. Der mit grünen Symbolen gekennzeichnete Kanal („grüner Korridor“) ist für Bürger bestimmt, die Waren über die Zollgrenze der Ukraine in Mengen befördern, die

  • keinen Zollabgaben unterliegen und
  • die nicht den gesetzlichen Verboten und Beschränkungen für die Einfuhr in das Zollgebiet der Ukraine oder die Ausfuhr aus diesem Gebiet unterliegen und
  • keiner schriftlichen Anmeldung bedürfen.

Der mit roten Symbolen gekennzeichnete Kanal („roter Korridor“) ist für alle anderen Bürger bestimmt. Der Bürger wählt selbständig den entsprechenden Kanal („grüner Korridor“ oder „roter Korridor“) für die Zollkontrolle im Rahmen des Systems zweier Kanäle.
In Anbetracht dessen müssen diese Bürger

  • bei der Einfuhr von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe aus den Tabellen II und III der Liste enthalten, den „roten Korridor“ für die Zollkontrolle wählen,
  • eine schriftliche Erklärung abgeben und
  • die in der Entschließung 458 vorgesehenen Dokumente vorlegen.

Die schriftliche Deklaration gemäß dem für die Bürger festgelegten Verfahren erfolgt unter Verwendung einer Zollerklärung für die schriftliche Deklaration von Waren, die von Bürgern für persönliche, familiäre und andere Bedürfnisse, die nicht mit geschäftlichen Aktivitäten zusammenhängen, über die Zollgrenze der Ukraine gebracht werden. Das Formular der Erklärung wurde durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 451 vom 21.05.2012 genehmigt, und das Verfahren für dessen Ausfüllung wurde durch die Verordnung des Finanzministeriums der Ukraine Nr. 614 vom 28.05.2012 genehmigt, die beim Justizministerium der Ukraine am 20.06.2012 unter der Nr. 1014/21326 registriert wurde.
Die Liste ist auf dem offiziellen Webportal der Werchowna Rada der Ukraine unter folgendem Link verfügbar: http://zakon.rada.gov.ua/laws/show/770-2000-п.

Kommentar von ADxS.org - ohne Gewähr:

***Zur Mitnahmememge von BtM: Bei längeren Aufenthalten, die größere Mengen medizinisches BtM erfordern, würden wir rein fürsorglich nochmals die Botschaft kontaktieren, auch wenn heute Rezepte für BtM den Zeitraum von 3 Monaten abdecken können. Eine Botschaftsauskunft ist keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern kann z.B. ungewöhnliche Umstände (längere Aufenthalte) nicht berücksichtigen.

Nach unserer Durchsicht der (durch Google in Chrome ins Deutsche übersetzten Fassung) scheinen Dextroamfetamin, Levoamfetamin, Methylphenidat, Lisdexamfetamin sowie medizinische Cannabinoide der oben dargestellten Handhabung (Rezept, roter Korridor etc.) zu unterliegen.

  • Dextroamfetamin (Dexamfetamin) sei ausweislich des Ministerkabinettbeschlusses 770 vom 07.05.2000 aufgrund des Ministerkabinettbeschlusses 653 vom 24.05.2024 nicht mehr ausgeschlossen.
    Im letztgenannten Ministerkabinettbeschluss 653 wird Dexamphetamin indes nicht erwähnt. Dort werden lediglich THC und verwandte Stoffe behandelt.
    Da Dexamphetamin in der gleichen Liste steht wie Methylphenidat sollte Dexamphetamin, sofern nicht durch einen anderen, nicht genannten, Beschluss generell verkehrsunfähig geworden, wie Methylphenidat unter den oben erläuterten Bedingungen in die Ukraine eingeführt werden dürfen.

Nach dem Wortlaut des Ministerkabinettbeschlusses 770 unterliegen lediglich

  • Isomere und Stereoisomere
  • Ester und Ether
  • Homologe
  • Metaboliten
  • Salze aller im Beschluss genannten psychotropen Substanzen sowie
  • Pflanzen oder Teile davon, die einen in dieser Liste aufgeführten Stoff enthalten und denselben Kontrollmaßnahmen unterliegen wie der Stoff,
    der gleichen Regulierung wie Methylphenidat und Dexamphetamin.

Lidesxamfetamin ist ein Prodrug, was in der Liste nicht wörtlich genannt ist.
Es könnte sich jedoch auch um ein Übersetzungsproblem von Google handeln.
Dem Sinn und Zweck der Vorordnung nach sollte Lisdexamfetamin mitumfasst sein und daher genauso zu behandeln sein wie Dextroamphetamin.

  • THC (Tetrahydrocannabinol) unterliegt aufgrund des Ministerkabinettbeschlusses 653 vom 24.05.2024, nicht mehr einem generellen Einfuhrverbot sondern ist als Arzneistoff unter den oben genannten Kontrollbedingungen (Rezept, roter Korridor etc.) zugelassen. Gleiches gilt für
  • Dronabinol
  • Nabilon
  • Nabiximole

USA

Nach Auskunft der US-Botschaft in Berlin und des zuständigen Gesundheitsamts vom 24.01.2025 ist erforderlich:

  • Ein Attest (in englischer Sprache), dass das Medikament aus medizinischen Gründen fortlaufend genommen wird. Ein Formular hierfür gibt es nicht. Enthalten sein muss:
    • konkrete Bezeichnung und Dosis des Mittels
    • die Menge (Anzahl Kapseln)
    • Name des Patienten
    • Wohnanschrift
    • Geburtsdatum
    • Name des Arztes
    • Adresse und Kontaktdaten des Arztes
    • Unterschrift und Stempel des Arztes.
  • Eine Beglaubigung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt beglaubigt
    • dass es den ausstellenden Arzt tatsächlich gibt
    • dass der Arzt zugelassen ist
  • Das Präparat ist in entsprechender Menge für die Reisezeit im Originalbehälter mitzunehmen.
    • im Originalbehälter = Blister bzw. Dose. Kartonumverpackung ist entbehrlich.
    • Es darf nur so viel mitgenommen werden, wie für die Reisezeit laut Verschreibung erforderlich ist = keine erheblich von der Reisezeit abweichenden Mengen
    • Risiko sonst: US-Behörden könnten die Absicht eines illegalen Drogenhandels unterstellen

Laut Gesundheitsamt ist ein aktives Vorzeigen der Unterlagen bei der Einreise nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn man diese vorlegt, wenn man danach gefragt wird.

Die erforderlichen Informationen sind auch auf der Homepage der U.S. Customs and Border Protection zu finden (Link: Traveling with Medication).

Herzlichen Dank an Paulina :-)

Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Es bestehen Einfuhrbeschränkungen/-verbote, unter anderem für Methylphenidat.
Bei gesetzeswidriger Einfuhr von Medikamenten drohen Haftstrafen.
Vor der Einreise kann bei den zuständigen Generalkonsulaten eine gesonderte Einfuhrgenehmigung beantragt werden.

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland sei Stand 22.01.2024 eine Mitnahme von BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich. Zusätzlich ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Informationen zur Medikamentenmitnahme (egal ob BtM oder andere Rezepte) finden sich auf https://mohap.gov.ae/en

Zypern

Laut Anfrage der Praxis v. Königsmarck an die Botschaft von Zypern in Deutschland sei Stand 28.09.2023 eine Mitnahme von medizinischem Cannabis oder medizinischen BtM unter Verwendung des Formulars “International” möglich.
Die Einfuhr von medizinischem Cannabis oder von medizinischen Betäubungsmitteln erfordert die vorherige Einholung einer Genehmigung des Gesundheitsministers. Dazu ist erforderlich (per E-Mail oder Fax) :

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, welches Medikament eingenommen wird und für welche Erkrankung
  • die Genehmigung der deutschen Behörden, die zum Besitz und zur Verwendung von medizinischem Cannabis (medizinischen Betäubungsmitteln) berechtigt
  • eine Kopie des Rezepts

Cannabis ist in Zypern gemäß dem Gesetz über Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen von 1977 und den Verordnungen über Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen von 1979 eine kontrollierte Substanz. Die Einfuhr von (nichtmedizinischem) Cannabis, das auch nur Spuren von Tetrahydrocannabinol (THC) enthält, ist daher in jeglicher Form verboten.

4. Autofahren unter Medikation

Autofahren unter Stimulanzien soll auch in Deutschland rechtswidrig sein, Genaueres ist uns bislang nicht bekannt.

Bei Strafverfahren aufgrund von nationalem Recht, die die medizinisch notwendige und zulässige Einnahme von Medikamenten (die, wie im Fall von ADHS, die Verkehrssicherheit erhöhen) betreffen, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die angewendeten nationalen Vorschriften gegen höherrangiges Europarecht verstoßen.

4.1. Tschechien: Totalverbot von Stimulanzien beim Autofahren

Eine Auskunft des tschechischen Innenministeriums bestätigte, dass bei jedem Nachweis von Amfetaminen im Blut ein Strafverfahren und ein Führerscheinverlust droht.
Lisdexamfetamin steht seit 2017 in der tschechischen Liste der BTM, bei der die Führung eines Kfz verboten ist.
Methylphenidat ist ebenfalls betroffen.

Gesetz über den Landverkehr, TEIL EINS TITEL VI, § 125c

“Die Stoffe stehen auf der Liste der Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Regierungsverordnung Nr. 463/2013, Liste Nr. 5). Der Fahrer darf unmittelbar nach der Einnahme oder unter dem Einfluss dieser Stoffe kein Kraftfahrzeug führen.”4

Dies gelte ganz ausdrücklich auch dann, wenn diese aus der ordnungsgemäßen Einnahme verschriebener ADHS-Medikamente resultierten.
Es gibt Abstufungen je nach Wirkstoffkonzentration im Blut, aber selbst bei der geringsten messbaren Blutkonzentration ist die Strafe für Autofahrer enorm. Es droht eine Geldstrafe von 1000 bis 2000 Euro sowie Fahrverbot von 1 bis 2 Jahren in Tschechien. Bisher gibt es in den Statistiken allerdings keinen registrierten Fall, dass die tschechische Polizei Fälle von Lisdexamfetamineinnahme bei Autofahrern verfolgt hätte.

Dem tschechischen Gesundheitsministerium ist bekannt, dass der Wirkstoff als Medikament bei ADHS verwendet wird. Lisdexamfetamin ist jedoch in Tschechien nicht erhältlich, und eine Zulassung ist nicht geplant.

Wir gehen davon aus, dass dies für Attentin oder Amfetaminsalze erst recht gelten dürfte.

(Danke an Pedro)

Vor dem Hintergrund einer Nachweisbarkeit noch nach5

  • bis 43 Stunden einer Einmaldosis von Methylphenidat
  • bis 83 Stunden einer Einmaldosis von Amfetaminmedikamenten
    stellt dies für Betroffene eine gravierende Benachteiligung dar.

4.2. Estland: Totalverbot von Stimulanzien beim Autofahren

Die Gesetze in Tschechien, Estland, Polen, Slowenien und der Slowakei bestrafen das Fahren mit jeder Spur einer Substanz, auch wenn es sich um ein Arzneimittel handelt.6

(Danke an Pedro)

Vor dem Hintergrund einer Nachweisbarkeit noch nach5

  • bis 43 Stunden einer Einmaldosis von Methylphenidat
  • bis 83 Stunden einer Einmaldosis von Amfetaminmedikamenten
    stellt dies für Betroffene eine gravierende Benachteiligung dar.

4.3. Polen: Totalverbot von Stimulanzien beim Autofahren

Die Gesetze in Tschechien, Estland, Polen, Slowenien und der Slowakei bestrafen das Fahren mit jeder Spur einer Substanz, auch wenn es sich um ein Arzneimittel handelt.6

(Danke an Pedro)

Vor dem Hintergrund einer Nachweisbarkeit noch nach5

  • bis 43 Stunden einer Einmaldosis von Methylphenidat
  • bis 83 Stunden einer Einmaldosis von Amfetaminmedikamenten
    stellt dies für Betroffene eine gravierende Benachteiligung dar.

4.4. Slowenien: Totalverbot von Stimulanzien beim Autofahren

Die Gesetze in Tschechien, Estland, Polen, Slowenien und der Slowakei bestrafen das Fahren mit jeder Spur einer Substanz, auch wenn es sich um ein Arzneimittel handelt.6

(Danke an Pedro)

Vor dem Hintergrund einer Nachweisbarkeit noch nach5

  • bis 43 Stunden einer Einmaldosis von Methylphenidat
  • bis 83 Stunden einer Einmaldosis von Amfetaminmedikamenten
    stellt dies für Betroffene eine gravierende Benachteiligung dar.

4.5. Slowakei: Totalverbot von Stimulanzien beim Autofahren

Die Gesetze in Tschechien, Estland, Polen, Slowenien und der Slowakei bestrafen das Fahren mit jeder Spur eines Stimulanz, auch wenn es sich um ein Arzneimittel handelt.6
Vor dem Hintergrund einer Nachweisbarkeit noch nach5

  • bis 43 Stunden einer Einmaldosis von Methylphenidat
  • bis 83 Stunden einer Einmaldosis von Amfetaminmedikamenten
    stellt dies für Betroffene eine gravierende Benachteiligung dar.

5. Drogentests und ADHS-Medikamente

Untersuchungen auf Drogenmissbrauch durch unspezifische Point-of-Care-Immunoassay-Verfahren („Schnelltests“) können bei ADHS-Medikamenten zu Fehlalarmen führen.
Es gibt kaum Studien, die sich mit dem Risiko „falsch positiver” Testergebnisse bei Immunoassay-Tests von Patienten befassen, die mit Atomoxetin, Bupropion, Clonidin, Guanfacin, Methylphenidat und Modafinil behandelt werden. Bupropion soll „falsch positive” Immunoassay-Ergebnisse verursachen.
Es fehlt an systematischen, aktualisierten Bewertungen und Validierungen von Kreuzreaktivitätsmustern für Immunoassays. Mit fortschrittlichen Labormethoden kann durch stereospezifische Analyse von Dextro- und Levoamfetamin zwischen der Einnahme von Medikamenten und illegalen Amfetaminen unterschieden werden; diese Analysedienste sind jedoch für routinemäßige Drogentests nicht allgemein verfügbar. Bei „vermutlich” positiven Immunoassay-Screening-Ergebnissen sollte immer eine bestätigende Laboranalyse durchgeführt werden.7

In einer Laborstudie wurden Hinweise auf einen Abbau von medizinischem Dextroamfetamin zu Methamfetamin durch N-Methylation beim Menschen in vivo gefunden. 31 % der Urinproben enthielten Dextromethamfetamin, wenn auch weniger als 1 %. Der Abbau über diesen Weg erfolgt mithin in so geringen Mengen, dass er medizinisch ohne Relevanz sein dürfte, jedoch ist er für den Nachweis von Amfetamin beim Verdacht einer Drogeneinnahme von Bedeutung. Beim Abbau von Lisdexamfetamin bzw. Dextroamfetamin in vitro fand sich kein Methamfetamin (weder dMeth noch lMeth). Unter Methamfetamindrogen fand sich üblicherweise kein Racemat aus Levo- und Dextromethamhetamin, sondern ganz überwiegend reines lMeth oder dMeth.89

Einige heute nicht mehr zugelassene verschreibungspflichtige Medikamente werden im Körper in Amfetamin oder Methamfetamin umgewandelt. Hier wurden Amfetaminil, - Benzphetamin, Clobenzorex, Famprofazon, Fenethyllin, Fenproporex und Prenylamin genannt.9
Weiter erhältlich ist Selegilin (Deprenyl) zur Behandlung von Parkinson, das in vivo zu L-Methamfetamin und weiter zu L-Amfetamin metabolisiert wird.10


  1. Anlage zum BtmG

  2. Download Stand 04.10.2022

  3. http://www.ads-hyperaktivitaet.de/FAQ/Infos/Medis/medis.html#1

  4. Regierungsverordnung Nr. 463/2013 Slg.; Verordnung der Regierung über Suchtmittellisten

  5. Helland A, Muller S, Spigset O, Krabseth HM, Hansen M, Skråstad RB (2025): Drug detection in oral fluid and urine after single therapeutic doses of dexamphetamine, lisdexamphetamine, and methylphenidate in healthy volunteers. J Anal Toxicol. 2025 Feb 15;49(2):65-72. doi: 10.1093/jat/bkae097. Erratum in: J Anal Toxicol. 2025 Mar 10;49(3):e1. doi: 10.1093/jat/bkaf008. PMID: 39697138.

  6. Office for Official Publications of the European Communities; European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, 2009

  7. Jensen CM, Breindahl T (2019): Patients in medical treatment for attention deficit/hyperactivity disorder (ADHD): Are they at risk in drug screening? Atten Defic Hyperact Disord. 2019 Sep;11(3):333-340. doi: 10.1007/s12402-018-0282-9. PMID: 30536198.

  8. Helander A, Andersson A, Villén T (2025): Origin and Interpretation of Low Methamphetamine Levels Found in Amphetamine-Positive Urine Samples: Support for Methylation of Amphetamine as a Minor Metabolic Pathway. Drug Test Anal. 2025 Nov;17(11):2276-2282. doi: 10.1002/dta.3940. PMID: 40776552; PMCID: PMC12580171.

  9. Helander A, Andersson A, Villén T (2025): Alternative routine for reporting chiral amphetamine test results in assessment of attention-deficit/hyperactivity disorder medication: experiences from 2013 to 2023. Drug Test Anal. 2025 Jan;17(1):163-169. doi: 10.1002/dta.3690. PMID: 38600633; PMCID: PMC11729626.

  10. Shin I, Choi H, Kang S, Kim J, Park Y, Yang W (2021): Detection of l-Methamphetamine and l-Amphetamine as Selegiline Metabolites. J Anal Toxicol. 2021 Feb 6;45(1):99-104. doi: 10.1093/jat/bkaa058. PMID: 32476010.

Diese Seite wurde am 15.03.2026 zuletzt aktualisiert.