Auslandsmitnahme von Stimulanzien
Stimulanzien (Methylphenidat / MPH und Amphetaminmedikamente / AMP) sind in Deutschland (neben vielen anderen Stoffen) rechtlich Betäubungsmittel (BtM).1 Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Regularien für diese Stimulanzien zur Einfuhr aus Deutschland und für den Besitz in anderen Ländern
- 1. Mitnahme von Stimulanzien bei Reisen in Länder im Schengener Abkommen
- 2. Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens
1. Mitnahme von Stimulanzien bei Reisen in Länder im Schengener Abkommen
Bei Reisen in EU Länder, die Mitglieder des Schengener Abkommens sind, dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen eigenen Bedarfsmenge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden.
Dazu muss eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt werden. Download der Schengen-Bescheinigung.
Die Bescheinigung muss von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.
Für die Beglaubigung ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich und gebührenpflichtig (z.B. in Berlin 5 EUR, woanders auch 35 EUR).
Mitnahme ist nur durch Betroffene selbst zulässig, nicht durch Dritte.
Die Bescheinigung ist 30 Tage ab Ausstellung gültig.
Medikamente und Bescheinigung sollten bei Flugreisen zusammen im Handgepäck befördert werden.
Download der [Liste der zuständigen Landesgesundheitsbehörden in den deutschen Bundesländern](https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/LaenderlisteBtM.pdf?__blob=publicationFile 2).
Tool des RKI zur Suche nach Gesundheitsämtern in Deutschland nach Postleitzahl.
Länder im Schengener Abkommen sind:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Kroatien (seit 01.01.2023)
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Den Schengen-Acquis wenden bislang nur teilweise an:
- Bulgarien
- Rumänien
Nicht (mehr) Mitglieder des Schengener Abkommens sind
- Irland
- Zypern
- England
- Schottland
Für ein Mitführen von Stimulanzien, die innerhalb eines Landes des Schengener Abkommens zulässig erworben wurden, braucht es für dieses Land keine beglaubigte Bescheinigung.
Innerhalb eines Landes empfiehlt sich jedoch (insbesondere für Autofahrer) das Mitführen einer Bestätigung des Arztes, dass Stimulanzien verschrieben werden. Eine Hilfe kann der ADHS-Ausweis von adhsPedia sein.
2. Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens
Für die Mitnahmen von Stimulanzien in Länder außerhalb des Schengener Abkommens gilt grundsätzlich:
Es müssen die Vorschriften aller Transit- und Reiseländer eingehalten werden. Bei Reisen mit Auto / Bus / Bahn gilt dies auf jeden Fall. Ob bei Flügen auch die Vorschriften der Länder von Umsteigeflughäfen zu beachten sind, ist uns nicht bekannt.
- Beim entsprechenden Land informieren (Botschaft)
- Auswärtiges Amt: Vertretungen anderer Staaten in Deutschland
- Wenn Einfuhr und Besitz erlaubt sind
- mehrsprachige Bescheinigung des Arztes einholen
- mit Angaben zu
- ein- und mitzuführenden Wirkstoffen
- Einzel- und Tagesdosierungen
- Dauer der Reise
- Mitnahme von Betäubungsmitteln für max. 30 Tage
- Download Stand 04.10.2022
- mit Angaben zu
- diese Bescheinigung von der Landesgesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes beglaubigen lassen
- beglaubigte Bescheinigung während der gesamten Reise mitführen
- mehrsprachige Bescheinigung des Arztes einholen
- Wenn Einfuhr oder Besitz nicht erlaubt sind
- Verschreibung vor Ort möglich?
- Falls keine Verschreibung vor Ort möglich ist:
- Genehmigung der Bundesopiumstelle einholen
- Achtung; langwieriges Verfahren!
Eine Liste der Anforderungen findet sich beim Länderspezifische Einreisevoraussetzungen, International Narcotics Control Board.
Viele Länder haben ihre Anforderungen dort noch nicht mitgeteilt.
Die dort genannten Anforderungen sollten vorrangig befolgt werden. Unsere weiteren Hinweise hier können unrichtig oder veraltet sein.
Insbesondere muslimische Staaten haben drakonische Strafen bei Drogenbesitz.2
Stimulanzien in arabische Länder mitzunehmen ist ohne umsichtige Vorbereitung nicht ungefährlich, obwohl es Medikamente sind. Hier sollte man sich genau informieren.
2.1. Japan
Stand 2018 benötigte man eine die mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt, die am besten beim Gesundheitsamt beglaubigt sein sollte. Die Dokumente sind zwingend im Handgepäck mitzuführen. Bei der Einreise muss bereits im Flugzeug angegeben werden, wenn Stimulanzien mitgeführt werden.
(Danke an Daydreamer)
2.2. Nepal
Nepal ist der Besitz und die Einfuhr verschiedener Medikamente untersagt. Darunter fallen
- Amphetaminmedikamente
- Vitamine in verschiedenen Kombinationen und Grenzwerte
Methylphenidat ist nicht untersagt. Ob Einfuhr und Besitz weiteren Restriktionen unterliegen, ist uns nicht bekannt.
Download: Liste der in Nepal untersagten Medikamente.
2.3. Türkei
Laut Auskunft der Türkischen Botschaft in Berlin von August 2022 genügt für Einfuhr und Besitz von Stimulanzien in einer für die Reisedauer erforderlichen Menge eine ärztliche Bescheinigung. Die Beglaubigung entsprechend dem Schengener Abkommen schadet jedoch nicht.
Die Anforderungen laut dem International Narcotics Control Board sind dagegen deutlich strenger. Beispielsweise muss die Bescheinigung 3 Tage vor Antritt der Reise an eine türkische Behörde gesendet werden.
2.4. USA und Kanada
Angeblich soll für eine Einfuhr und Mitführung in den USA die ärztliche Bescheinigung (Formular siehe oben, International Narcotics Control Board) und die Medikamente in der Originalverpackung ausreichen.
2.5. Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Es bestehen Einfuhrbeschränkungen/-verbote, unter anderem für Methylphenidat.
Bei gesetzeswidriger Einfuhr von Medikamenten drohen Haftstrafen.
Vor der Einreise kann bei den zuständigen Generalkonsulaten eine gesonderte Einfuhrgenehmigung beantragt werden.